von Claudia C. Kochale, Rechtsanwältin und Dozentin
Liebe Leserinnen und Leser,
die beste Vorsorge ist ein durch uns selbst gelebter liebevoller und achtsamer Umgang mit kranken, hilfebedürftigen und älteren Menschen in unserem Alltag. Dennoch benötigen die Menschen, die uns in schwierigen Lebenslagen begleiten, etwas Schriftliches über unsere Vorstellungen und Entscheidungen, um uns bestmöglich unterstützen zu können.
Für den Fall, dass wir krank werden, einen Unfall erleiden oder einfach altersbedingt Hilfe bei der Besorgung unserer Angelegenheiten benötigen, können wir zu guten und gesunden Zeiten unsere Wünsche und Vorgaben selbst in einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung niederschreiben.
Haben wir keine derartige Regelung getroffen und können diese aufgrund unserer gesundheitlichen Situation vorübergehend oder dauerhaft nicht (mehr) treffen, wird ein Betreuungsverfahren beim örtlichen Amtsgericht eingeleitet. In einem aufwändigen Verfahren wird zu unserer Vertretung ein Gesetzlicher Betreuer eingesetzt. Dies kann ein Angehöriger sein, aber auch eine fremde Person, die Betreuungen beruflich führt. Werden unsere Verwandten oder sonst vertrauten Personen unsere Gesetzlichen Betreuer, sind damit Belastungen für sie verbunden. Während in einer funktionierenden Familiengemeinschaft problemlos ein Sparbetrag – z.B. für das Anschaffen notwendiger Kleidung – vom Konto abgehoben darf, muss im Rahmen einer Gesetzlichen Betreuung hierfür die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden. Der Betreuer muss Bericht erstatten und wird durch das Betreuungsgericht kontrolliert. Diese Kontrolle dient leider oft nicht der Prüfung, ob der Betreuer seine Aufgaben menschlich engagiert und zu unserem Wohle erfüllt, sondern vor allem der formellen Richtigkeit der finanziellen Dinge. Als gerichtlich bestellter Betreuer für uns tätig zu sein, kann für unsere Lieben einen erheblichen zeitlichen und kräftemäßigen Aufwand bedeuten.
Wir helfen den Menschen, denen wir vertrauen, wenn diese im Ernstfall auf eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zurückgreifen können. Mit diesen Dokumenten haben wir selbst bestimmt, wer uns in welcher Angelegenheit vertreten soll und was wir für uns in besonderen Lebenssituationen wünschen. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren wird damit regelmäßig überflüssig.
Ich freue mich, Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir haben, bald in weiteren Beiträgen näher vorstellen zu können.